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    Die Bedeutung der Beantragung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis aus der Türkei

     Einleitung

    Für die meisten Drittstaatsangehörigen, die in Deutschland arbeiten oder sich dort langfristig aufhalten möchten, umfasst der Prozess die Beantragung eines nationalen Visums (Visum Typ D) und anschließend die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Die zuständigen Behörden stellen ausdrücklich klar, dass jeder, der zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen möchte, ein visumäquivalentes Aufenthaltsrecht benötigt.

    Nur Staatsangehörige bestimmter Länder wie die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Israel, Japan, Neuseeland oder Südkorea können den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach visumfreier Einreise in Deutschland stellen. Auch sie dürfen jedoch nicht unmittelbar nach der Ankunft eine Beschäftigung aufnehmen. Das Auswärtige Amt betont ausdrücklich, dass vor Arbeitsaufnahme zwingend ein nationales Visum vorliegen muss. Für türkische Staatsangehörige sowie viele andere Nationalitäten muss der Antrag vor der Einreise bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Wohnsitzstaat gestellt werden.

    In diesem Beitrag beleuchten wir, warum es für Antragsteller vorteilhafter ist, das Verfahren zur Aufenthaltserlaubnis aus dem Heimatland – beispielsweise aus der Türkei – zu starten. Dabei gehen wir sowohl auf den rechtlichen Rahmen als auch auf praktische Schwierigkeiten ein und zeigen auf, welche Risiken entstehen können, wenn der Prozess erst in Deutschland begonnen wird.


    1. Verhältnis zwischen Aufenthaltserlaubnis und nationalem Visum

    Wer länger als drei Monate nach Deutschland kommen möchte, ist verpflichtet, ein dem Aufenthaltszweck entsprechendes Langzeitvisum (Visum Typ D) zu beantragen. Das D-Visum ist eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis, die dem Passinhaber erlaubt, sich für einen bestimmten Zeitraum in Deutschland aufzuhalten und in der Regel unmittelbar eine Erwerbstätigkeit oder ein Studium aufzunehmen. Nach der Einreise mit dem D-Visum erhalten Betroffene bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis, die den längerfristigen Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme ermöglicht.

    Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass ohne nationales Visum keine Arbeitsaufnahme zulässig ist. Diese Regel gilt sowohl für Staatsangehörige aus Ländern ohne visumfreie Einreise – wie die Türkei – als auch für Personen aus Staaten mit visumfreiem Zugang.


    2. Vorteile einer Antragstellung aus der Türkei

    2.1 Vollständige und rechtskonforme Dokumentenvorbereitung
    Zu den erforderlichen Unterlagen gehören unter anderem Reisepass, biometrische Fotos, Mietvertrag oder Einladungsschreiben, Abschlusszeugnisse sowie ein Arbeitsvertrag. Beglaubigungen, beeidigte Übersetzungen und Apostillen können oftmals nur im Heimatland erledigt werden. Eine vollständige Dokumentation ist entscheidend, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.

    2.2 Steuerung von Terminen und Bearbeitungszeiten
    Für ein nationales Visum ist ein Termin bei einer deutschen Auslandsvertretung notwendig. Die Wartezeiten variieren je nach Land. In der Türkei beträgt die Wartezeit für ein Termin im Bereich „Arbeitssuche“ durchschnittlich bis zu acht Monate. Durch eine Antragstellung aus der Türkei verläuft das Verfahren planbarer und transparenter.

    2.3 Recht auf Arbeitsaufnahme
    Auch Personen aus visumfreien Staaten benötigen zur Arbeitsaufnahme ein nationales Visum. Für türkische Staatsangehörige ist eine Einreise ohne Visum grundsätzlich nicht möglich, sodass eine Tätigkeit oder die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ohne nationales Visum ausgeschlossen ist.

    2.4 Praxisbeispiel
    Im vergangenen Jahr begleiteten wir einen Mandanten, der als Ingenieur in Deutschland arbeiten wollte. Er bereitete alle Unterlagen in der Türkei vor, ließ die Übersetzungen und Apostillen anfertigen und stellte seinen Antrag über die deutsche Botschaft in Ankara. Der Antrag wurde innerhalb von zwei Monaten bewilligt, sodass er unmittelbar nach seiner Ankunft in Deutschland die Arbeit aufnehmen konnte.


    3. Risiken und Schwierigkeiten bei Antragstellung in Deutschland
    • 3.1 Terminprobleme: Termine bei den Ausländerbehörden können Monate dauern.

    • 3.2 Meldepflicht: Wohnungssuche und Anmeldung (Anmeldung/„Anmeldung beim Einwohnermeldeamt“) können Wochen beanspruchen und den Antrag verzögern.

    • 3.3 Technische Probleme: Online-Terminvergabesysteme funktionieren insbesondere in Berlin häufig nicht zuverlässig und verlängern die Wartezeiten erheblich.

    • 3.4 Arbeitsverbot und finanzielle Risiken: Bis zur Erteilung der Erlaubnis besteht keine Arbeitserlaubnis – dies führt zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken.

    • 3.5 Rückkehrpflicht: In vielen Fällen ist der Antrag ohnehin im Herkunftsland – z. B. der Türkei – zu stellen, sodass Betroffene nach Deutschland vergeblich eingereist sind.


    Fazit und Empfehlungen

    Für türkische Staatsangehörige und andere Drittstaatsangehörige ist es sowohl rechtlich erforderlich als auch praktisch sinnvoll, den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis bereits im Heimatland einzuleiten. Die rechtzeitige Dokumentenvorbereitung, die planbare Terminvergabe und die Möglichkeit, nach Einreise sofort mit der Arbeit zu beginnen, sind die wesentlichen Vorteile dieses Vorgehens.

    Als Ceka Rechtsanwaltskanzlei empfehlen wir unseren Mandanten, das Verfahren konsequent aus der Türkei heraus zu starten. Wir unterstützen umfassend bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen, den einzelnen Antragsstufen sowie allen rechtlichen Fragestellungen.

    En Son Paylaşılan Makaleler

    Av. Cihat KAYA