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    Kann eine langfristig geduldete Aufenthaltsgenehmigung in eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden?

    Wichtige Entwicklung für Langzeit-Duldungsinhaber in Deutschland

    Am 25. Februar 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht ein wegweisendes Urteil für Asylsuchende gefällt, die seit vielen Jahren im Status der „Duldung“ (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung) leben. Diese Entscheidung betrifft unmittelbar etwa 200.000 Menschen in Deutschland.

    Hintergrund des Falls

    Es ging um einen syrischen Asylbewerber, dessen Asylantrag abgelehnt worden war, der aber nicht abgeschoben werden konnte und daher mehrere Jahre mit einer Duldung lebte. Der Betroffene beantragte eine reguläre Aufenthaltserlaubnis, was das Verwaltungsgericht der Vorinstanz ablehnte. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung auf und ordnete eine erneute Prüfung des Antrags an.

    Rechtliche Grundlage des Urteils

    Das Gericht stützte sich auf § 25b Aufenthaltsgesetz. Nach dieser Vorschrift können Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, aus der Duldung heraus eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Zu den vom Gericht genannten Kriterien gehören:

    • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland,

    • Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau,

    • Sicherung des Lebensunterhalts durch eigene Erwerbstätigkeit,

    • Keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

    Begründung des Gerichts

    Das Bundesverwaltungsgericht betonte, dass die Duldung nur eine Übergangslösung sei und eine langfristige Integration behindere. Zudem müsse der Staat nach Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Privat- und Familienleben) eine humane Herangehensweise verfolgen.

    Bedeutung und Auswirkungen

    Das Urteil gilt als wichtiger Meilenstein in der deutschen Migrationspolitik und steht im Einklang mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023, das auf die Bekämpfung des Arbeitskräftemangels abzielt. Es erleichtert die Integration und bietet Duldungsinhabern eine klarere Perspektive für die Teilnahme am Arbeitsmarkt.

    Der Fall wurde zur erneuten Prüfung an das zuständige Verwaltungsgericht zurückverwiesen, was auch anderen Betroffenen Hoffnung macht.

    Was sollten Duldungsinhaber tun?

    Nach diesem Präzedenzfall können Personen mit Duldung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie:

    • ihre Deutschkenntnisse verbessern und mindestens B1 nachweisen,

    • eine feste Beschäftigung mit gesichertem Einkommen nachweisen,

    • mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Deutschland leben,

    • die öffentliche Ordnung achten und ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen.

    Wer den Übergang von der Duldung zu einer Aufenthaltserlaubnis anstrebt, sollte diese Voraussetzungen erfüllen und den Antrag so bald wie möglich stellen.

    Wo wurde das Urteil veröffentlicht?

    Der vollständige Entscheidungstext des Bundesverwaltungsgerichts ist auf der offiziellen Website www.bverwg.de unter den Entscheidungen vom 25. Februar 2025 abrufbar. Vermutlich ist er unter dem Aktenzeichen „BVerwG 1 C 15.24“ veröffentlicht.

    Dieses Urteil eröffnet Duldungsinhabern in Deutschland neue Perspektiven. Für weitere Informationen oder rechtliche Unterstützung empfiehlt sich die Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Migrationsrecht.

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    Av. Cihat KAYA