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Anwendungs- und Leistungsbereiche

CEKA Rechtsanwaltskanzlei & Beratungsbüro

Residence Permit Advisory

Beratung zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei

Die Türkei bietet ausländischen Staatsangehörigen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen verschiedene Aufenthaltsgenehmigungen an, um das Arbeiten, Studieren oder Leben im Land zu erleichtern. Die Beantragung dieser Genehmigungen und die rechtliche Verwaltung der Verfahren können jedoch komplex sein. CEKA Hukuk & Danışmanlık Bürosu unterstützt ausländische Personen bei ihren Aufenthaltsanträgen in der Türkei rechtlich, sodass die Verfahren schnell und korrekt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden können.

Was ist eine Aufenthaltsgenehmigung?
Eine Aufenthaltsgenehmigung ist ein offizielles Dokument, das ausländischen Staatsangehörigen erlaubt, sich für einen bestimmten Zeitraum legal in der Türkei aufzuhalten. Jeder Ausländer, der in der Türkei leben möchte, muss nach der Einreise innerhalb einer bestimmten Frist eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese Genehmigungen werden in verschiedene Kategorien unterteilt, von denen jede unterschiedliche Antragsvoraussetzungen und Anforderungen aufweist.

Arten von Aufenthaltsgenehmigungen in der Türkei

  1. Kurzfristige Aufenthaltsgenehmigung

    • Zweck: Für Ausländer, die sich zu touristischen, geschäftlichen, schulischen oder medizinischen Zwecken kurzzeitig in der Türkei aufhalten möchten.

    • Dauer: Maximal 1 Jahr.

    • Voraussetzungen: Dokumente entsprechend dem Aufenthaltszweck (z. B. touristische Nachweise, Geschäftsverträge, Bildungsnachweise).

  2. Familienaufenthaltsgenehmigung

    • Zweck: Für Familienangehörige türkischer Staatsbürger oder Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in der Türkei.

    • Dauer: 1–3 Jahre, verlängerbar.

    • Voraussetzungen: Nachweise der familiären Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder usw.).

  3. Langfristige Aufenthaltsgenehmigung

    • Zweck: Für Ausländer, die über viele Jahre ununterbrochen in der Türkei gelebt haben und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten möchten.

    • Dauer: Unbefristet.

    • Voraussetzungen: Mindestens 8 Jahre ununterbrochener Aufenthalt und Nachweis eines bestimmten Einkommens.

  4. Arbeitserlaubnis und Arbeitsaufenthalt

    • Zweck: Für Ausländer, die in der Türkei arbeiten möchten. Die Arbeitserlaubnis dient gleichzeitig als Aufenthaltsgenehmigung.

    • Dauer: Entsprechend der Dauer des Arbeitsvertrags.

    • Voraussetzungen: Arbeitsvertrag und Genehmigungsantrag des Arbeitgebers.

  5. Aufenthaltsgenehmigung zu Bildungszwecken

    • Zweck: Für ausländische Studierende, die in der Türkei studieren möchten.

    • Dauer: Gültig für die Dauer des Studiums.

    • Voraussetzungen: Studienaufnahmebescheinigung und Dokumente der Bildungseinrichtung.

  6. Investorenaufenthaltsgenehmigung

    • Zweck: Für ausländische Investoren, die einen bestimmten Betrag in der Türkei investieren.

    • Dauer: Gültig für die Dauer der Investition.

    • Voraussetzungen: Investitionsnachweise und Dokumente zu wirtschaftlichen Aktivitäten in der Türkei.

  7. Humanitäre Aufenthaltsgenehmigung

    • Zweck: Für zwingend migrierende Personen, Flüchtlinge oder Asylsuchende.

    • Dauer: Abhängig vom Antrag.

    • Voraussetzungen: Unterlagen zum Antrag auf internationalen Schutz und humanitäre Dokumente.

Allgemeine erforderliche Unterlagen für die Aufenthaltsgenehmigung

  • Reisepass (mindestens 60 Tage gültig)

  • Einreisedokument für die Türkei

  • Antragsformular (erhältlich beim Allgemeinen Migrationsamt)

  • Krankenversicherung

  • Adressnachweis (Wohnsitzdokumentation)

  • Foto

  • Spezielle Unterlagen je nach Aufenthaltskategorie (Heiratsurkunde, Studienbescheinigung, Arbeitsvertrag, Investitionsnachweise usw.)

Beratungsleistungen für Aufenthaltsgenehmigungen

  1. Auswahl und Orientierung der Genehmigungsart

    • Bestimmung der passenden Aufenthaltsgenehmigung entsprechend den Zielen des Antragstellers

    • Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen

  2. Verwaltung des Antragsverfahrens

    • Vorbereitung und vollständige Einreichung aller erforderlichen Unterlagen

    • Kommunikation mit der Migrationsbehörde und Nachverfolgung des Antrags

  3. Einsprüche und Konfliktlösung

    • Verwaltung von Einsprüchen bei abgelehnten Anträgen

    • Bereitstellung rechtlicher Lösungswege gegen Ablehnungen

  4. Beratung für ausländische Investoren

    • Unterstützung bei Aufenthaltsgenehmigungen durch Investitionen

    • Lösung spezieller rechtlicher Herausforderungen für Investoren

  5. Verlängerung und Erneuerung

    • Verwaltung der Verlängerung oder Erneuerung von Aufenthaltsgenehmigungen

    • Beratung zu den Anforderungen für Verlängerungsanträge

  6. Doppelte Staatsbürgerschaft und Wohnsitzrechte

    • Informationen und Beratung für ausländische Staatsbürger mit Investitionen oder dauerhaftem Aufenthalt in der Türkei

Vorteile einer Aufenthaltsgenehmigung

  • Rechtliche Sicherheit: Legal in der Türkei leben und alle Rechtsgeschäfte problemlos tätigen

  • Soziale Absicherung: Zugang zu Krankenversicherung und Sozialleistungen

  • Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten: Fortsetzung des Studiums oder Erwerbstätigkeit mit Arbeitsgenehmigung

  • Familienzusammenführung: Auch Familienmitglieder können eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten

Warum CEKA Hukuk & Danışmanlık Bürosu?

  • Fachkompetenz: Erfahrene Anwälte und Experten für Migrationsrecht

  • Schnelle und effektive Lösungen: Korrekte und zügige Antragstellung

  • Globale Ausrichtung: Internationale Beratung für ausländische Mandanten

  • Individuelle Betreuung: Maßgeschneiderte Lösungen für spezielle persönliche Situationen

CEKA Hukuk & Danışmanlık Bürosu bietet ausländischen Staatsangehörigen, die eine Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei beantragen möchten, zuverlässige und professionelle Unterstützung. Kontaktieren Sie uns, um den Antragsprozess reibungslos und effizient abzuschließen.

Residence Permit Advisory

Beratung zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei

Die Türkei bietet ausländischen Staatsangehörigen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen verschiedene Aufenthaltsgenehmigungen an, um das Arbeiten, Studieren oder Leben im Land zu erleichtern. Die Beantragung dieser Genehmigungen und die rechtliche Verwaltung der Verfahren können jedoch komplex sein. CEKA Hukuk & Danışmanlık Bürosu unterstützt ausländische Personen bei ihren Aufenthaltsanträgen in der Türkei rechtlich, sodass die Verfahren schnell und korrekt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden können.

Was ist eine Aufenthaltsgenehmigung?
Eine Aufenthaltsgenehmigung ist ein offizielles Dokument, das ausländischen Staatsangehörigen erlaubt, sich für einen bestimmten Zeitraum legal in der Türkei aufzuhalten. Jeder Ausländer, der in der Türkei leben möchte, muss nach der Einreise innerhalb einer bestimmten Frist eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese Genehmigungen werden in verschiedene Kategorien unterteilt, von denen jede unterschiedliche Antragsvoraussetzungen und Anforderungen aufweist.

Arten von Aufenthaltsgenehmigungen in der Türkei

  1. Kurzfristige Aufenthaltsgenehmigung

    • Zweck: Für Ausländer, die sich zu touristischen, geschäftlichen, schulischen oder medizinischen Zwecken kurzzeitig in der Türkei aufhalten möchten.

    • Dauer: Maximal 1 Jahr.

    • Voraussetzungen: Dokumente entsprechend dem Aufenthaltszweck (z. B. touristische Nachweise, Geschäftsverträge, Bildungsnachweise).

  2. Familienaufenthaltsgenehmigung

    • Zweck: Für Familienangehörige türkischer Staatsbürger oder Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in der Türkei.

    • Dauer: 1–3 Jahre, verlängerbar.

    • Voraussetzungen: Nachweise der familiären Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder usw.).

  3. Langfristige Aufenthaltsgenehmigung

    • Zweck: Für Ausländer, die über viele Jahre ununterbrochen in der Türkei gelebt haben und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten möchten.

    • Dauer: Unbefristet.

    • Voraussetzungen: Mindestens 8 Jahre ununterbrochener Aufenthalt und Nachweis eines bestimmten Einkommens.

  4. Arbeitserlaubnis und Arbeitsaufenthalt

    • Zweck: Für Ausländer, die in der Türkei arbeiten möchten. Die Arbeitserlaubnis dient gleichzeitig als Aufenthaltsgenehmigung.

    • Dauer: Entsprechend der Dauer des Arbeitsvertrags.

    • Voraussetzungen: Arbeitsvertrag und Genehmigungsantrag des Arbeitgebers.

  5. Aufenthaltsgenehmigung zu Bildungszwecken

    • Zweck: Für ausländische Studierende, die in der Türkei studieren möchten.

    • Dauer: Gültig für die Dauer des Studiums.

    • Voraussetzungen: Studienaufnahmebescheinigung und Dokumente der Bildungseinrichtung.

  6. Investorenaufenthaltsgenehmigung

    • Zweck: Für ausländische Investoren, die einen bestimmten Betrag in der Türkei investieren.

    • Dauer: Gültig für die Dauer der Investition.

    • Voraussetzungen: Investitionsnachweise und Dokumente zu wirtschaftlichen Aktivitäten in der Türkei.

  7. Humanitäre Aufenthaltsgenehmigung

    • Zweck: Für zwingend migrierende Personen, Flüchtlinge oder Asylsuchende.

    • Dauer: Abhängig vom Antrag.

    • Voraussetzungen: Unterlagen zum Antrag auf internationalen Schutz und humanitäre Dokumente.

Allgemeine erforderliche Unterlagen für die Aufenthaltsgenehmigung

  • Reisepass (mindestens 60 Tage gültig)

  • Einreisedokument für die Türkei

  • Antragsformular (erhältlich beim Allgemeinen Migrationsamt)

  • Krankenversicherung

  • Adressnachweis (Wohnsitzdokumentation)

  • Foto

  • Spezielle Unterlagen je nach Aufenthaltskategorie (Heiratsurkunde, Studienbescheinigung, Arbeitsvertrag, Investitionsnachweise usw.)

Beratungsleistungen für Aufenthaltsgenehmigungen

  1. Auswahl und Orientierung der Genehmigungsart

    • Bestimmung der passenden Aufenthaltsgenehmigung entsprechend den Zielen des Antragstellers

    • Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen

  2. Verwaltung des Antragsverfahrens

    • Vorbereitung und vollständige Einreichung aller erforderlichen Unterlagen

    • Kommunikation mit der Migrationsbehörde und Nachverfolgung des Antrags

  3. Einsprüche und Konfliktlösung

    • Verwaltung von Einsprüchen bei abgelehnten Anträgen

    • Bereitstellung rechtlicher Lösungswege gegen Ablehnungen

  4. Beratung für ausländische Investoren

    • Unterstützung bei Aufenthaltsgenehmigungen durch Investitionen

    • Lösung spezieller rechtlicher Herausforderungen für Investoren

  5. Verlängerung und Erneuerung

    • Verwaltung der Verlängerung oder Erneuerung von Aufenthaltsgenehmigungen

    • Beratung zu den Anforderungen für Verlängerungsanträge

  6. Doppelte Staatsbürgerschaft und Wohnsitzrechte

    • Informationen und Beratung für ausländische Staatsbürger mit Investitionen oder dauerhaftem Aufenthalt in der Türkei

Vorteile einer Aufenthaltsgenehmigung

  • Rechtliche Sicherheit: Legal in der Türkei leben und alle Rechtsgeschäfte problemlos tätigen

  • Soziale Absicherung: Zugang zu Krankenversicherung und Sozialleistungen

  • Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten: Fortsetzung des Studiums oder Erwerbstätigkeit mit Arbeitsgenehmigung

  • Familienzusammenführung: Auch Familienmitglieder können eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten

Warum CEKA Hukuk & Danışmanlık Bürosu?

  • Fachkompetenz: Erfahrene Anwälte und Experten für Migrationsrecht

  • Schnelle und effektive Lösungen: Korrekte und zügige Antragstellung

  • Globale Ausrichtung: Internationale Beratung für ausländische Mandanten

  • Individuelle Betreuung: Maßgeschneiderte Lösungen für spezielle persönliche Situationen

CEKA Hukuk & Danışmanlık Bürosu bietet ausländischen Staatsangehörigen, die eine Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei beantragen möchten, zuverlässige und professionelle Unterstützung. Kontaktieren Sie uns, um den Antragsprozess reibungslos und effizient abzuschließen.

Wie können wir Ihnen helfen?

    Sie können uns anrufen.

    +90 232 435 20 35