Skip links

Anwendungs- und Leistungsbereiche

CEKA Rechtsanwaltskanzlei und Beratungsbüro

Gründung eines Unternehmens oder einer Niederlassung

Unternehmens- und Zweigniederlassungsgründung

In der heutigen Geschäftswelt ist die Gründung eines Unternehmens oder die Eröffnung einer Zweigniederlassung eines bestehenden Unternehmens der erste Schritt zum Eintritt in das Geschäftsleben. Dieser Prozess beschränkt sich jedoch nicht nur auf Geschäftsstrategien; er erfordert auch die vollständige Erfüllung gesetzlicher und administrativer Vorschriften. CEKA Law & Consultancy bietet professionelle Unterstützung bei der Unternehmens- und Zweigniederlassungsgründung, hilft Mandanten, rechtliche Hürden zu überwinden und ihr Geschäft auf ein solides Fundament zu stellen.

Was bedeutet Unternehmens- und Zweigniederlassungsgründung?

Unternehmensgründung
Die Unternehmensgründung ist der Prozess, durch den Unternehmer eine juristische Person schaffen, um wirtschaftliche Tätigkeiten auszuüben. Dieser Prozess variiert je nach Gesellschaftsform, Tätigkeitsbereich und Zielsetzung.

Zweigniederlassungsgründung
Die Zweigniederlassungsgründung beinhaltet die Errichtung einer Einheit eines bestehenden Unternehmens in einer anderen Stadt oder in einem anderen Land, die unter dem Hauptunternehmen tätig ist. Zweigniederlassungen besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern teilen die gleiche wirtschaftliche Identität wie das Mutterunternehmen.

Gesellschaftsformen und ihre Vorteile

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist im Gründungsprozess entscheidend. Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch gibt es fünf Hauptarten von Gesellschaften:

Aktiengesellschaft (A.Ş.)

  • Kann mit mindestens einem Aktionär gegründet werden.

  • Kapitalanteile sind teilbar, und Aktien können ausgegeben werden.

  • Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Kapitaleinlagen beschränkt.

  • Bevorzugt für Großprojekte und Börsengänge.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.)

  • Kann mit 1 bis 50 Gesellschaftern gegründet werden.

  • Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Kapitaleinlagen beschränkt.

  • Ideal für kleine und mittelständische Unternehmen.

Kommanditgesellschaft

  • Einige Gesellschafter haften unbeschränkt, andere beschränkt.

  • Häufig bei partnerschaftsbasierten Geschäftsvorhaben verwendet.

Kollektivgesellschaft

  • Alle Gesellschafter haften unbeschränkt für die Schulden des Unternehmens.

  • Geeignet für kleine Unternehmen und Familienbetriebe.

Genossenschaften

  • Zusammenschlüsse von Mitgliedern zur Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels.

  • Häufig in den Bereichen Landwirtschaft, Wohnungsbau und Verbrauchersektor.

Ablauf der Unternehmens- und Zweigniederlassungsgründung

CEKA Law & Consultancy begleitet sorgfältig die folgenden Schritte:

  • Rechtsberatung und Wahl der Gesellschaftsform
    Auswahl der passenden Gesellschaftsform je nach Geschäftstätigkeit und Zielsetzung.
    Analyse von steuerlichen Vorteilen und Pflichten.
    Erstellung der Gesellschaftssatzung.

  • Handelsregisterverfahren
    Anmeldung des Unternehmens oder der Zweigniederlassung beim Handelsregister.
    Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.

  • Vorbereitung der Gesellschaftssatzung
    Festlegung von Zweck, Tätigkeitsbereich, Kapital und Struktur des Unternehmens.
    Notarielle Beglaubigung der Satzung.

  • Steuer- und Sozialversicherungsanmeldung
    Beantragung einer Steuernummer.
    Anmeldung beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung.

  • Eröffnung eines Bankkontos
    Eröffnung eines Geschäftskontos auf den Namen des Unternehmens.
    Einzahlung des Kapitals und Bestätigung durch die Bank.

  • Lizenzen und Genehmigungen
    Einholung branchenspezifischer Genehmigungen.
    Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

  • Verfahren zur Zweigniederlassungsgründung
    Genehmigung der Zweigniederlassung im Beschlussbuch des Mutterunternehmens.
    Festlegung der Adresse, verantwortlicher Personen und Tätigkeiten der Zweigniederlassung.
    Anmeldung beim Handelsregister und Abgabe erforderlicher Meldungen.

Dienstleistungen von CEKA Law bei Unternehmens- und Zweigniederlassungsgründung

  • Strategische Planung und Risikoanalyse
    Identifizierung rechtlicher und administrativer Risiken.
    Rechtliche Strukturierung des Unternehmens im Einklang mit dem Geschäftsplan.

  • Vertragsgestaltung und -prüfung
    Erstellung und Überarbeitung der Gesellschaftssatzung im Einklang mit geltenden Vorschriften.

  • Unternehmensstrukturierung und Organisation
    Festlegung des Verwaltungsrats und der Beteiligungsstrukturen.
    Bestellung von vertretungsberechtigten Personen und Durchführung notwendiger Verfahren.

  • Steuerberatung
    Information über steuerliche Verpflichtungen und Fördermöglichkeiten.
    Nationale und internationale Steuerplanung.

  • Beratung für ausländische Investoren
    Gründung von Unternehmen oder Zweigniederlassungen in der Türkei.
    Einholung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen.
    Umsetzung von Doppelbesteuerungsabkommen.

  • Branchenspezifische Compliance-Dienstleistungen
    Sicherstellung der rechtlichen Konformität in Branchen wie Bau, Energie, Technologie und Finanzen.
    Einholung branchenspezifischer Genehmigungen.

Vorteile der Unternehmens- und Zweigniederlassungsgründung

  • Rechtliche Sicherheit: Eine rechtlich fundierte Gründung beugt späteren Rechtsstreitigkeiten vor.

  • Steuerliche Vorteile: Die richtige Gesellschaftsform und Steuervergünstigungen senken die Kosten.

  • Internationaler Handel: Unternehmens- und Zweigniederlassungsstrukturen erleichtern den grenzüberschreitenden Handel und Investitionen.

  • Markenvertrauen: Ein rechtlich gegründetes Unternehmen stärkt das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.

Warum CEKA Law & Consultancy wählen?

  • Erfahrenes Team: Spezialisten für Unternehmens- und Zweigniederlassungsgründung.

  • Globale Lösungen: Rechtsdienstleistungen für ausländische Investoren und internationale Unternehmen.

  • Branchenspezifischer Ansatz: Fachwissen über spezifische Vorschriften und Lösungen.

  • Proaktive Unterstützung: Laufende Beratung auch nach der Gründung.

CEKA Law & Consultancy steht Ihnen während des gesamten Gründungsprozesses von Unternehmen und Zweigniederlassungen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um Ihr Geschäft auf eine solide Grundlage zu stellen und die vollständige Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.

Gründung eines Unternehmens oder einer Niederlassung

In der heutigen Geschäftswelt ist die Gründung eines Unternehmens oder die Eröffnung einer Zweigniederlassung eines bestehenden Unternehmens der erste Schritt zum Eintritt in das Geschäftsleben. Dieser Prozess beschränkt sich jedoch nicht nur auf Geschäftsstrategien; er erfordert auch die vollständige Erfüllung gesetzlicher und administrativer Vorschriften. CEKA Law & Consultancy bietet professionelle Unterstützung bei der Unternehmens- und Zweigniederlassungsgründung, hilft Mandanten, rechtliche Hürden zu überwinden und ihr Geschäft auf ein solides Fundament zu stellen.

Was bedeutet Unternehmens- und Zweigniederlassungsgründung?

Unternehmensgründung
Die Unternehmensgründung ist der Prozess, durch den Unternehmer eine juristische Person schaffen, um wirtschaftliche Tätigkeiten auszuüben. Dieser Prozess variiert je nach Gesellschaftsform, Tätigkeitsbereich und Zielsetzung.

Zweigniederlassungsgründung
Die Zweigniederlassungsgründung beinhaltet die Errichtung einer Einheit eines bestehenden Unternehmens in einer anderen Stadt oder in einem anderen Land, die unter dem Hauptunternehmen tätig ist. Zweigniederlassungen besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern teilen die gleiche wirtschaftliche Identität wie das Mutterunternehmen.

Gesellschaftsformen und ihre Vorteile

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist im Gründungsprozess entscheidend. Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch gibt es fünf Hauptarten von Gesellschaften:

Aktiengesellschaft (A.Ş.)

  • Kann mit mindestens einem Aktionär gegründet werden.

  • Kapitalanteile sind teilbar, und Aktien können ausgegeben werden.

  • Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Kapitaleinlagen beschränkt.

  • Bevorzugt für Großprojekte und Börsengänge.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.)

  • Kann mit 1 bis 50 Gesellschaftern gegründet werden.

  • Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Kapitaleinlagen beschränkt.

  • Ideal für kleine und mittelständische Unternehmen.

Kommanditgesellschaft

  • Einige Gesellschafter haften unbeschränkt, andere beschränkt.

  • Häufig bei partnerschaftsbasierten Geschäftsvorhaben verwendet.

Kollektivgesellschaft

  • Alle Gesellschafter haften unbeschränkt für die Schulden des Unternehmens.

  • Geeignet für kleine Unternehmen und Familienbetriebe.

Genossenschaften

  • Zusammenschlüsse von Mitgliedern zur Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels.

  • Häufig in den Bereichen Landwirtschaft, Wohnungsbau und Verbrauchersektor.

Ablauf der Unternehmens- und Zweigniederlassungsgründung

CEKA Law & Consultancy begleitet sorgfältig die folgenden Schritte:

  • Rechtsberatung und Wahl der Gesellschaftsform
    Auswahl der passenden Gesellschaftsform je nach Geschäftstätigkeit und Zielsetzung.
    Analyse von steuerlichen Vorteilen und Pflichten.
    Erstellung der Gesellschaftssatzung.

  • Handelsregisterverfahren
    Anmeldung des Unternehmens oder der Zweigniederlassung beim Handelsregister.
    Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.

  • Vorbereitung der Gesellschaftssatzung
    Festlegung von Zweck, Tätigkeitsbereich, Kapital und Struktur des Unternehmens.
    Notarielle Beglaubigung der Satzung.

  • Steuer- und Sozialversicherungsanmeldung
    Beantragung einer Steuernummer.
    Anmeldung beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung.

  • Eröffnung eines Bankkontos
    Eröffnung eines Geschäftskontos auf den Namen des Unternehmens.
    Einzahlung des Kapitals und Bestätigung durch die Bank.

  • Lizenzen und Genehmigungen
    Einholung branchenspezifischer Genehmigungen.
    Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

  • Verfahren zur Zweigniederlassungsgründung
    Genehmigung der Zweigniederlassung im Beschlussbuch des Mutterunternehmens.
    Festlegung der Adresse, verantwortlicher Personen und Tätigkeiten der Zweigniederlassung.
    Anmeldung beim Handelsregister und Abgabe erforderlicher Meldungen.

Dienstleistungen von CEKA Law bei Unternehmens- und Zweigniederlassungsgründung

  • Strategische Planung und Risikoanalyse
    Identifizierung rechtlicher und administrativer Risiken.
    Rechtliche Strukturierung des Unternehmens im Einklang mit dem Geschäftsplan.

  • Vertragsgestaltung und -prüfung
    Erstellung und Überarbeitung der Gesellschaftssatzung im Einklang mit geltenden Vorschriften.

  • Unternehmensstrukturierung und Organisation
    Festlegung des Verwaltungsrats und der Beteiligungsstrukturen.
    Bestellung von vertretungsberechtigten Personen und Durchführung notwendiger Verfahren.

  • Steuerberatung
    Information über steuerliche Verpflichtungen und Fördermöglichkeiten.
    Nationale und internationale Steuerplanung.

  • Beratung für ausländische Investoren
    Gründung von Unternehmen oder Zweigniederlassungen in der Türkei.
    Einholung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen.
    Umsetzung von Doppelbesteuerungsabkommen.

  • Branchenspezifische Compliance-Dienstleistungen
    Sicherstellung der rechtlichen Konformität in Branchen wie Bau, Energie, Technologie und Finanzen.
    Einholung branchenspezifischer Genehmigungen.

Vorteile der Unternehmens- und Zweigniederlassungsgründung

  • Rechtliche Sicherheit: Eine rechtlich fundierte Gründung beugt späteren Rechtsstreitigkeiten vor.

  • Steuerliche Vorteile: Die richtige Gesellschaftsform und Steuervergünstigungen senken die Kosten.

  • Internationaler Handel: Unternehmens- und Zweigniederlassungsstrukturen erleichtern den grenzüberschreitenden Handel und Investitionen.

  • Markenvertrauen: Ein rechtlich gegründetes Unternehmen stärkt das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.

Warum CEKA Law & Consultancy wählen?

  • Erfahrenes Team: Spezialisten für Unternehmens- und Zweigniederlassungsgründung.

  • Globale Lösungen: Rechtsdienstleistungen für ausländische Investoren und internationale Unternehmen.

  • Branchenspezifischer Ansatz: Fachwissen über spezifische Vorschriften und Lösungen.

  • Proaktive Unterstützung: Laufende Beratung auch nach der Gründung.

CEKA Law & Consultancy steht Ihnen während des gesamten Gründungsprozesses von Unternehmen und Zweigniederlassungen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um Ihr Geschäft auf eine solide Grundlage zu stellen und die vollständige Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.

Wie können wir Ihnen helfen?

    Sie können uns kontaktieren.

    +90 232 435 20 35