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Anwendungs- und Leistungsbereiche

CEKA Rechtsanwaltskanzlei & Beratungsbüro

Internationales Migrations- und Asylrecht

Internationales Migrations- und Asylrecht

Das internationale Migrations- und Asylrecht regelt die rechtlichen Ansprüche und den Schutz von Personen, die aufgrund von Krieg, Naturkatastrophen, Wirtschaftskrisen oder politischer Verfolgung Zuflucht in einem anderen Land suchen. Migranten und Asylsuchende, die vor Gefahren oder schwierigen Lebensbedingungen in ihren Heimatländern fliehen, suchen Sicherheit in einem neuen Land. Aufgrund seiner geografischen Lage spielt die Türkei in diesem Prozess eine bedeutende Rolle. Die CEKA Law & Consultancy bietet rechtliche Beratung und Unterstützung im Bereich internationales Migrations- und Asylrecht, um die Rechte der Betroffenen zu schützen und Antragsverfahren ordnungsgemäß zu begleiten.

Was ist internationales Migrations- und Asylrecht?

Das internationale Migrations- und Asylrecht ist ein Teilbereich des Rechts, der die rechtlichen Ansprüche von Personen regelt, die sich in einem anderen Land niederlassen möchten. Es umfasst Verfahren wie Asyl, Arbeit, Familienzusammenführung und Anträge auf internationalen Schutz. Dieses Rechtsgebiet ist nicht nur auf Asylverfahren beschränkt, sondern beinhaltet auch Fragen wie Arbeitsmigration, Arbeitskräftemobilität, Flüchtlingsrechte, Menschenhandel und Familienzusammenführung.

Was ist Asyl?

Asyl bedeutet, dass eine Person in einem anderen Land Schutz sucht, weil ihr im Heimatland aufgrund von Religion, Sprache, Rasse, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe Gefahren für Leib, Leben oder Eigentum drohen. Der Asylprozess umfasst im Allgemeinen folgende Schritte:

  • Antragstellung: Der Asylsuchende stellt einen Antrag bei den zuständigen Behörden des Aufnahmestaates.

  • Prüfung: Die Behörden prüfen, ob der Asylantrag angenommen wird.

  • Gewährung von Schutz: Bei Genehmigung erhält der Antragsteller ein zeitweiliges oder dauerhaftes Aufenthaltsrecht.

Internationale Migration und rechtliche Verfahren

Migration bezeichnet die Bewegung von Menschen aus einem Land in ein anderes, um bessere Lebensbedingungen, Arbeitsmöglichkeiten, Bildungsangebote oder andere wirtschaftliche Chancen zu nutzen. Internationale Migration kann aus verschiedenen Gründen erfolgen und beruht auf einem rechtlichen Rahmen. Migranten haben in der Regel bestimmte Rechte in ihrem Aufnahmeland.

Arten der Migration:

  • Arbeitsmigration: Migration zum Zweck der Erwerbstätigkeit.

  • Bildungsmigration: Migration zum Studium oder zur Ausbildung.

  • Familienzusammenführung: Migration zur Vereinigung von Familienmitgliedern.

  • Flüchtlingsmigration: Migration von Personen, die vor Krieg, Verfolgung oder Naturkatastrophen fliehen.

Migrationsanträge und rechtliche Verfahren:
Personen, die legal in die Türkei einwandern möchten, stellen bei den zuständigen Behörden einen Antrag. Je nach Art der Migration wird dieser Antrag nach geltendem Recht geprüft. Zuständige Stellen sind u. a. das Arbeits- und Sozialministerium sowie die Generaldirektion für Migrationsmanagement.

Flüchtlingsrecht und die Situation in der Türkei

Die Türkei beherbergt aufgrund ihrer geografischen Lage eine große Zahl an Asylsuchenden und Flüchtlingen. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und dem Protokoll von 1967 gewährt die Türkei bestimmten Flüchtlingen Rechte. Darüber hinaus enthält das nationale Recht besondere Vorschriften für Personen unter vorübergehendem Schutz.

  • Asylsuchende: Personen aus Nicht-EU-Ländern erhalten vorübergehende Rechte und ihre Anträge werden geprüft.

  • Flüchtlinge: Personen, die vor Krieg oder Verfolgung fliehen und als Flüchtlinge anerkannt werden, haben Anspruch auf Daueraufenthalt.

  • Vorübergehender Schutz: Menschen aus Krisengebieten, wie z. B. Syrien, erhalten zeitweiligen Schutzstatus.

Internationale Schutzanträge

Ausländer, die aufgrund von Menschenrechtsverletzungen, Krieg, Verfolgung oder begründeter Furcht ihr Land verlassen müssen, können in der Türkei internationalen Schutz beantragen. Diese Anträge werden von der Generaldirektion für Migrationsmanagement geprüft.

Ablauf internationaler Schutzverfahren:

  • Antragstellung bei der Migrationsbehörde

  • Interview und Prüfung von Angaben und Unterlagen

  • Entscheidung: Bei Genehmigung erhält der Antragsteller ein zeitweiliges oder dauerhaftes Aufenthaltsrecht

Dienstleistungen im internationalen Migrations- und Asylrecht

Die CEKA Law & Consultancy bietet umfassende Rechtsdienstleistungen für Ausländer, die sich in der Türkei niederlassen, Asyl beantragen oder eine Arbeitserlaubnis benötigen:

  • Asylanträge und Prüfung: Rechtliche Beratung und Unterstützung im gesamten Verfahren

  • Vorübergehender Schutz und Flüchtlingsstatus: Betreuung bei Anträgen und Verlängerungen

  • Familienzusammenführung und Aufenthaltstitel: Rechtliche Unterstützung bei Anträgen für Familien und Migranten

  • Arbeitsmigration und Arbeitserlaubnisse: Beratung zu Arbeitserlaubnissen und internationalen Arbeitsmöglichkeiten

  • Rechtliche Vertretung und Berufungen: Unterstützung bei abgelehnten Asylanträgen und gerichtliche Vertretung

Warum CEKA Law & Consultancy?

  • Fachwissen: Fundierte Kenntnisse im internationalen Migrations- und Flüchtlingsrecht

  • Umfassende Betreuung: Begleitung von der Antragstellung bis zur rechtlichen Vertretung

  • Schnelle und effektive Lösungen: Effiziente Unterstützung bei allen Verfahren

  • Internationale Erfahrung: Umfassende Beratung für ausländische Staatsangehörige

Fazit

Die CEKA Law & Consultancy unterstützt Mandanten im internationalen Migrations- und Asylrecht, schützt deren Rechte, begleitet Antragsverfahren und bietet maßgeschneiderte rechtliche Lösungen. Kontaktieren Sie uns für professionelle Beratung in Ihren Migrations- und Asylverfahren.

Internationales Migrations- und Asylrecht

 

Internationales Migrations- und Asylrecht

Das internationale Migrations- und Asylrecht regelt die rechtlichen Ansprüche und den Schutz von Personen, die aufgrund von Krieg, Naturkatastrophen, Wirtschaftskrisen oder politischer Verfolgung Zuflucht in einem anderen Land suchen. Migranten und Asylsuchende, die vor Gefahren oder schwierigen Lebensbedingungen in ihren Heimatländern fliehen, suchen Sicherheit in einem neuen Land. Aufgrund seiner geografischen Lage spielt die Türkei in diesem Prozess eine bedeutende Rolle. Die CEKA Law & Consultancy bietet rechtliche Beratung und Unterstützung im Bereich internationales Migrations- und Asylrecht, um die Rechte der Betroffenen zu schützen und Antragsverfahren ordnungsgemäß zu begleiten.

Was ist internationales Migrations- und Asylrecht?

Das internationale Migrations- und Asylrecht ist ein Teilbereich des Rechts, der die rechtlichen Ansprüche von Personen regelt, die sich in einem anderen Land niederlassen möchten. Es umfasst Verfahren wie Asyl, Arbeit, Familienzusammenführung und Anträge auf internationalen Schutz. Dieses Rechtsgebiet ist nicht nur auf Asylverfahren beschränkt, sondern beinhaltet auch Fragen wie Arbeitsmigration, Arbeitskräftemobilität, Flüchtlingsrechte, Menschenhandel und Familienzusammenführung.

Was ist Asyl?

Asyl bedeutet, dass eine Person in einem anderen Land Schutz sucht, weil ihr im Heimatland aufgrund von Religion, Sprache, Rasse, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe Gefahren für Leib, Leben oder Eigentum drohen. Der Asylprozess umfasst im Allgemeinen folgende Schritte:

  • Antragstellung: Der Asylsuchende stellt einen Antrag bei den zuständigen Behörden des Aufnahmestaates.

  • Prüfung: Die Behörden prüfen, ob der Asylantrag angenommen wird.

  • Gewährung von Schutz: Bei Genehmigung erhält der Antragsteller ein zeitweiliges oder dauerhaftes Aufenthaltsrecht.

Internationale Migration und rechtliche Verfahren

Migration bezeichnet die Bewegung von Menschen aus einem Land in ein anderes, um bessere Lebensbedingungen, Arbeitsmöglichkeiten, Bildungsangebote oder andere wirtschaftliche Chancen zu nutzen. Internationale Migration kann aus verschiedenen Gründen erfolgen und beruht auf einem rechtlichen Rahmen. Migranten haben in der Regel bestimmte Rechte in ihrem Aufnahmeland.

Arten der Migration:

  • Arbeitsmigration: Migration zum Zweck der Erwerbstätigkeit.

  • Bildungsmigration: Migration zum Studium oder zur Ausbildung.

  • Familienzusammenführung: Migration zur Vereinigung von Familienmitgliedern.

  • Flüchtlingsmigration: Migration von Personen, die vor Krieg, Verfolgung oder Naturkatastrophen fliehen.

Migrationsanträge und rechtliche Verfahren:
Personen, die legal in die Türkei einwandern möchten, stellen bei den zuständigen Behörden einen Antrag. Je nach Art der Migration wird dieser Antrag nach geltendem Recht geprüft. Zuständige Stellen sind u. a. das Arbeits- und Sozialministerium sowie die Generaldirektion für Migrationsmanagement.

Flüchtlingsrecht und die Situation in der Türkei

Die Türkei beherbergt aufgrund ihrer geografischen Lage eine große Zahl an Asylsuchenden und Flüchtlingen. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und dem Protokoll von 1967 gewährt die Türkei bestimmten Flüchtlingen Rechte. Darüber hinaus enthält das nationale Recht besondere Vorschriften für Personen unter vorübergehendem Schutz.

  • Asylsuchende: Personen aus Nicht-EU-Ländern erhalten vorübergehende Rechte und ihre Anträge werden geprüft.

  • Flüchtlinge: Personen, die vor Krieg oder Verfolgung fliehen und als Flüchtlinge anerkannt werden, haben Anspruch auf Daueraufenthalt.

  • Vorübergehender Schutz: Menschen aus Krisengebieten, wie z. B. Syrien, erhalten zeitweiligen Schutzstatus.

Internationale Schutzanträge

Ausländer, die aufgrund von Menschenrechtsverletzungen, Krieg, Verfolgung oder begründeter Furcht ihr Land verlassen müssen, können in der Türkei internationalen Schutz beantragen. Diese Anträge werden von der Generaldirektion für Migrationsmanagement geprüft.

Ablauf internationaler Schutzverfahren:

  • Antragstellung bei der Migrationsbehörde

  • Interview und Prüfung von Angaben und Unterlagen

  • Entscheidung: Bei Genehmigung erhält der Antragsteller ein zeitweiliges oder dauerhaftes Aufenthaltsrecht

Dienstleistungen im internationalen Migrations- und Asylrecht

Die CEKA Law & Consultancy bietet umfassende Rechtsdienstleistungen für Ausländer, die sich in der Türkei niederlassen, Asyl beantragen oder eine Arbeitserlaubnis benötigen:

  • Asylanträge und Prüfung: Rechtliche Beratung und Unterstützung im gesamten Verfahren

  • Vorübergehender Schutz und Flüchtlingsstatus: Betreuung bei Anträgen und Verlängerungen

  • Familienzusammenführung und Aufenthaltstitel: Rechtliche Unterstützung bei Anträgen für Familien und Migranten

  • Arbeitsmigration und Arbeitserlaubnisse: Beratung zu Arbeitserlaubnissen und internationalen Arbeitsmöglichkeiten

  • Rechtliche Vertretung und Berufungen: Unterstützung bei abgelehnten Asylanträgen und gerichtliche Vertretung

Warum CEKA Law & Consultancy?

  • Fachwissen: Fundierte Kenntnisse im internationalen Migrations- und Flüchtlingsrecht

  • Umfassende Betreuung: Begleitung von der Antragstellung bis zur rechtlichen Vertretung

  • Schnelle und effektive Lösungen: Effiziente Unterstützung bei allen Verfahren

  • Internationale Erfahrung: Umfassende Beratung für ausländische Staatsangehörige

Fazit

Die CEKA Law & Consultancy unterstützt Mandanten im internationalen Migrations- und Asylrecht, schützt deren Rechte, begleitet Antragsverfahren und bietet maßgeschneiderte rechtliche Lösungen. Kontaktieren Sie uns für professionelle Beratung in Ihren Migrations- und Asylverfahren.

Wie können wir Ihnen helfen?

    Sie können uns anrufen.

    +90 232 435 20 35