Skip links

Wie können wir Ihnen helfen?

    Sie können uns kontaktieren.

    +90 232 435 20 35

    Sind Sie verpflichtet, eine in Deutschland entstandene Schuld in der Türkei zu begleichen?

    SCHULDENEINTREIBUNG IM INTERNATIONALEN RECHT: DAS BEISPIEL DEUTSCHLAND UND TÜRKEI

    Hallo zusammen! Ich bin Rechtsanwalt Cihat Kaya. In diesem Artikel werde ich wichtige Einblicke in die Durchsetzbarkeit von Schulden nach internationalem Recht geben, mit einem besonderen Fokus darauf, wie sich ein in Deutschland erlangtes Gerichtsurteil auf rechtliche Verfahren in der Türkei auswirken kann.

    Unterhaltsurteil in Deutschland und seine Stellung in der Türkei

    Nehmen wir an, Sie haben in Deutschland ein Scheidungsurteil erwirkt. Die deutschen Gerichte haben Sie verpflichtet, einen bestimmten Betrag an Unterhalt für Ihre Kinder und Ihre ehemalige Ehefrau zu zahlen. Sie haben diesen Unterhalt regelmäßig in Deutschland gezahlt. Ihre ehemalige Ehefrau versucht jedoch, in der Türkei erneut ein Verfahren einzuleiten, um denselben Unterhalt einzutreiben.

    Ist das möglich?

    Nein, das ist nicht möglich. Der Grund dafür ist das Prinzip des Verbots der Doppelvollstreckung. Nach diesem Prinzip kann eine in Deutschland beglichene Schuld in der Türkei nicht noch einmal rechtlich gefordert werden.

    Rechtsgrundlage: Das Prinzip der Doppelvollstreckung

    Schulden wie Unterhaltszahlungen, die bereits in Deutschland geleistet wurden, können in einem anderen Land nicht erneut geltend gemacht werden. Im internationalen Recht verstößt die mehrfache Einziehung derselben Schuld von derselben Person gegen das Prinzip des Verbots der Doppelvollstreckung. Eine Schuld, die Sie bereits in der Bundesrepublik Deutschland erfüllt haben, kann aus folgenden Gründen in der Türkei nicht noch einmal durchgesetzt werden:

    • Internationale Rechtsgrundsätze: Internationale Verträge und das Verbot der Doppelvollstreckung.

    • Vorlage von Beweisen: Sie können den türkischen Gerichten Unterlagen vorlegen, die beweisen, dass Sie Ihre Schuld in Deutschland bereits bezahlt haben.

    Widerspruch gegen in der Türkei eingeleitete Verfahren

    Wenn in der Türkei ein Verfahren eingeleitet wird, können Sie dagegen vorgehen, indem Sie die Rechtsgrundlage Ihrer Zahlungen in Deutschland nachweisen. Zum Beispiel:

    • Vorlage des deutschen Unterhaltsurteils.

    • Vorlage von Quittungen oder Zahlungsnachweisen als Beweis für die Erfüllung.

    Diese Unterlagen tragen dazu bei, ein günstiges Ergebnis vor den türkischen Gerichten zu erzielen.

    Fazit

    Die Durchsetzbarkeit von Schulden im internationalen Recht wird durch grenzüberschreitende rechtliche Zusammenarbeit und grundlegende Prinzipien bestimmt. Unterhaltszahlungen, die bereits in Deutschland geleistet wurden, können in der Türkei nicht erneut gefordert werden. In solchen Fällen ist es wichtig, Ihre Zahlungen zu dokumentieren und sich Ihrer Rechte bewusst zu sein.

    Für weitere Informationen oder rechtliche Unterstützung können Sie uns gerne kontaktieren.

    Tags: Schuldrecht

    Av. Cihat KAYA